Jahresabschluss Bischöflicher Stuhl

Der Bischöfliche Stuhl Aachen ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Bei der Gründung des Bistums Aachen im Jahr 1930 erhielt er Vermögenswerte des Erzbischöflichen Stuhls Köln – insbesondere solche, die durch Stiftungen, Erbschaften oder Schenkungen aus dem Gebiet des neuen Bistums der alten Erzdiözese zugeflossen waren. Heute verfügt der Bischöfliche Stuhl über ein sogenanntes Zweckkapital von rund 6,5 Mio. Euro, das im Wesentlichen in Immobilien und Beteiligungen angelegt ist. Das Budget des Bischöflichen Stuhls beläuft sich auf rund 0,7 Mio. Euro. Neben den laufenden bischöflichen Tätigkeiten sind beim Bischöflichen Stuhl Sonderaufgaben angesiedelt. Zudem finanziert das Budget die laufende Instandhaltung und Bewirtschaftung der Immobilien.

Der Haushalt und das Vermögen des Bischöflichen Stuhls sind keine ausschließlich dem Bischof vorbehaltenen Mittel. Vielmehr benötigt der Bischof als Verwalter und Nutznießer für jede Umschichtung der Vermögenswerte die Genehmigung des Vermögensverwaltungsrats und des Domkapitels als Beratungsgremien des Bischofs.

Anlässlich des von Papst Franziskus ausgerufenen Heiligen Jahres wurde im Dezember 2015 im Aachener Dom die Pforte der Barmherzigkeit geöffnet. Sie zeigt Szenen, die die Werke der Barmherzigkeit neu interpretieren. Flüchtlinge haben als Vorbilder der Szenen und bei der Gestaltung mitgewirkt.

Jahresabschluss 2014

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt ebenso wie beim Bistum Aachen nach handelsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Der Jahresabschluss des Bischöflichen Stuhls für das Jahr 2014 hat ebenso wie der Vorjahresbericht von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.